AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma POLYTHERM, Dipl. Ing. Horst Sauer GmbH
1. Allgemeines:
Nachstehende Bedingungen gelten für alle von uns und mit uns eingegangenen Rechtsgeschäfte. Anderslautende Bedingungen unserer Geschäftspartner, z. B. Einkaufsbedingungen, sind ausgeschlossen, auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich von uns abgelehnt worden sind. Änderungen unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen schriftlicher Vereinbarung.
2. Auftragsbestätigung:
Schriftlich bestätigte Aufträge gelten vom Geschäftspartner als verbindlich anerkannt, wenn dieser nicht innerhalb 2 Tage nach Eingang unserer Auftragsbestätigung widersprochen hat. Sämtliche von unseren Reisenden und Angestellten getroffenen Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Alle Preise sind freibleibend. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
3. Lieferzeit:
Vereinbarte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Jeglicher Schadenersatz oder sonstiger Anspruch aus etwaigem Lieferungsverzug sind ausgeschlossen. Alle Ergebnisse höherer Gewalt, insbesondere Betriebsstörungen, defekte Formen, Ausstände gleich welcher Ursache, Mangel an Betriebs- oder Rohstoffen usw., entbinden uns von allen Verpflichtungen, ohne dass wir zu Schadenersatz oder Nachlieferung verpflichtet sind.
4. Teillieferungen:
Nach den branchenmäßigen Erfordernissen erklärt sich der Besteller zur Abnahme etwa erforderlich werdender Teillieferungen bereit.
5. Zahlungsbedingungen:
Es gelten ausschließlich folgende Bedingungen:
- Rechnungen sind zahlbar:
- 10 Tage nach Rechnungsdatum 2% Skonto oder
- 30 Tage nach Rechnungsdatum netto.
Wechsel werden von uns nicht angenommen. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche, auch gestundeten Verpflichtungen des Käufers, sofort fällig. Es werden Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bankdiskont geschuldet, und zwar ohne besondere Mahnung. Werden Tatsachen bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers beeinträchtigen, so kann Sicherheitsleistung verlangt oder unsererseits vom Vertrag zurückgetreten werden.
6. Mängelrügen:
Mängelrügen sind innerhalb 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich vorzubringen, andernfalls sind sie verspätet. Für die Beurteilung von Mängeln kommt es nicht auf einzelne Stücke, sondern auf den Durchschnittsausfall der gesamten Lieferung an.
7. Schadenersatz:
Bei begründeten und von uns anerkannten Reklamationen liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder leisten entsprechende Gutschrift. Irgendwelche darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, werden nicht geleistet. Darüber hinaus haften wir nach Massgabe des Produkthaftungsgesetzes. Hierzu unterhalten wir eine Produkthaftungsversicherung. Unsere Haftung für Folgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund wie z.B. entgangener Gewinn, erhöhte oder vergeblich vorgehaltene Produktionskosten etc. ist in jedem Falle ausgeschlossen.
Branchenübliche Qualitäts-, Stärke-, Material- und Farbabweichungen sowie Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% gelten nicht als Mangel und sind handelsüblich.
8. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung der Kaufpreisforderung samt Nebenkosten unser Eigentum. Veräussert sie der Käufer, so gelten schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen samt allen Nebenrechten gegen sein Abnehmer als an uns abgetreten. Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen betreffend die Lieferungen über die ausstehenden Verkaufspreisforderungen zu enthalten. Verarbeitet der Käufer die gelieferten Waren in seinem Betrieb selbst, so erlangt der Verkäufer an dem Fertigprodukt des Käufers Miteigentum im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Vorbehaltseigentums zum Gesamtwert des Fertigproduktes.
9. Erfüllungsort:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aschaffenburg.
10. Sonstiges:
Sofern Formen anteilig vom Kunden gezahlt werden, sind diese unser Eigentum. Nur Formen die vollständig vom Kunden gezahlt wurden, sind Eigentum des Kunden. Bei der Bestellung von Werkzeugen kann sich die Fertigstellung durch verspätete Freigabe der Ausfallmuster verschieben.
POLYTHERM, Dipl. Ing. Horst Sauer GmbH